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Wirtschaftsdetektei Koblenz

Privatdetektiv Koblenz

Tatort Arbeitsplatz

Wir legen großen Wert darauf, dass alle entstehenden Kosten von Anfang an eindeutig und ohne Missverständnisse für den Auftraggeber von unserer Detektei offengelegt werden. Alle Kostenpunkte werden von unserer Detektei in einem schriftlichen Dienstleistungsvertrag nach § 611 ff. BGB festgehalten und später in der Abschlussrechnung detailliert aufgeführt. Das heißt, es wird genau nach den erbrachten Stunden des Ermittlers und den gefahrenen Kilometern abgerechnet.

Stundensatz pro Ermittler ab 65,45 € incl. 19% MwSt.

Pro gefahrenen Kilometer pro Einsatzfahrzeug 1,05 € inc. 19% MwSt.

Tagespauschalen sowie An- und Abfahrtspauschalen sind individuell mit der Detektei verhandelbar.

 !!Keine Sonn- Nacht- und Feiertagszuschläge!!

Die Detektei Böckmann garantiert Ihnen ein hohes Maß an Qualität und keine überhöhten Abrechnungen, da wir uns an die Preisstrukturen des Bundesverband des Detektiv- und Ermittlungsgewerbes e.V. halten.


Kostenlose und unverbindliche Beratung vom Fachmann, rufen Sie uns an 0261 973 496 95 -  denn Fragen kostet bei uns nichts!


 
Erstattungen der Kosten:

wenn die durch den beauftragten Detektiv getroffenen Feststellungen nach den Umständen des Einzelfalles notwendig und nicht anderweitig einfacher zu erreichen waren, was durch Vorlage eines Ermittlungsberichts und spezifischer Abrechnung glaubhaft zu machen ist. Die unmittelbar prozessbezogenen Feststellungen des Detektivs müssen auch die prozessuale Stellung des Auftraggebers vorteilhaft verändert haben.

(OLG München, 18.06.1993, AZ 11 W 1592/93)

Detektivkosten zur Ermittlung eines sonst nicht nachweisbaren, schwerwiegenden Fehlverhaltens können im Verfahren wegen Trennungsunterhalt erstattungsfähig sein.
(OLG Stuttgart, 15.03.1998, AZ 8 WF 96/88)

Im Unterhaltsprozess sind Detektivkosten zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendige Aufwendungen, wenn der Unterhaltsberechtigte Arbeitseinkommen verschweigt, ein Detektiv seine Arbeitsstelle ermittelt und die von ihm getroffenen Feststellungen die prozessuale Stellung des Unterhaltspflichtigen vorteilhaft verändern kann.
(OLG Schleswig, 10.02.1992, AZ 15 WF 218/91)

Arbeitgeber dürfen krankgeschriebene Beschäftigte durch Detektive überwachen lassen und
ihnen in extremen Fällen die Kosten dafür in Rechnung stellen. Voraussetzung ist ein berechtigter Anfangsverdacht, dass der Mitarbeiter sein Krankheit nur vortäuscht.
(Bundesarbeitsgericht Kassel, AZ 8 AZR 5/97)

Vorprozessuale Detektivkosten sind erstattungsfähig, wenn die Einschaltung einer Detektei in unmittelbaren Zusammenhang mit einem konkreten Rechtsstreit steht und die Beauftragung eines Detektivs bei objektiver Betrachtung aus der Sicht der Partei zur Führung des Rechtsstreits - im Hinblick auf eine zweckentsprechende gerichtliche Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig im Sinne von § 91,1 ZPO war.
(OLG Koblenz, 24.10.1990, AZ 14 NW 671/90)

     

Bundesverband des Detektiv- und Ermittlungsgewerbes / Mitglied G. Böckmann
World Association of Detectives / Mitglied G. Böckmann
Bund Deutscher Kriminalbeamter / Förderndes Mitglied G. Böckmann
IKD Internationale Kommission der Detektiv Verbände / Anschluss durch Verband
Österreichischer Detektiv Verband / Mitglied G. Böckmann

 

Unsere Leistungsnachweise im Überblick

 

Qualität durch Qualifizierung 

                    DIN SPEC 33452


 

Erfahrungen & Bewertungen zu Detektei Böckmann

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